Ein Mehrwert für Städte und Gemeinden: Unsere kommunalen Energie- und Service-Angebote

Die Halberstadtwerke gestalten auf verschiedenen Ebenen im Versorgungsgebiet den energetischen Wandel aktiv mit. Beispielsweise im Bereich der Erneuerbaren Energien hat der regionale Energiedienstleister allein in den letzten Jahren einige Photovoltaik-Projekte im öffentlichen Raum erfolgreich umgesetzt. Ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende vor Ort.

Nachhaltigkeit und Energie-Effizienz werden nicht nur für immer mehr Bürger und Unternehmen interessant. Spätestens mit den spürbaren Auswirkungen des Ukraine-Konflikts rücken diese Aspekte vor allem für Kommunen verstärkter ins Blickfeld. Gerade wenn Hilfestellung gefragt ist, Alternativen zu identifizieren, mit denen nicht nur der Energieverbrauch der eigenen Gemeinde gesenkt, sondern zugleich dort auch Kosten eingespart und im besten Fall sogar eine gewisse Energie-Unabhängigkeit erreicht werden kann. Eine wichtige Maßnahme kann dabei die Energienutzung aus Sonnenkraft mittels Photovoltaik-Anlagen (PV) darstellen. Die Halberstadtwerke als kommunaler Partner haben viele derartiger Vorhaben bereits auf KiTas, Schulen und Dorfgemeinschaftshäusern in die Tat umgesetzt. Auch wenn jedes dieser Projekte einzigartig ist, ist das schrittweise Vorgehen des Unternehmens immer gleich – ein kurzer Überblick:

Beispiel Spiegelschule Halberstadt: bei diesem Projekt wurde beim vorhandenen Flachdach auf eine sog. D-Dome-Bauweise in O-W-Ausrichtung der PV-Anlage für eine optimale Sonnenausbeute gesetzt.

Gibt es in Sachsen-Anhalt aktuelle Regelungen für Umsetzungsmöglichkeiten von Solaranalagen auch auf denkmalgeschützten Liegenschaften?

Dazu hat die Staatskanzlei des Landes erst Anfang März 2024 einen Runderlass herausgegeben. Dieser ist an Denkmalschutzbehörden gerichtet und beleuchtet aktuelle Herausforderungen im Zuge der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Kernpunkt des Runderlasses ist u. a. die Genehmigung für Solaranlagen an und auf Kulturdenkmalen. Gut zu wissen: dient eine Solaranlage der Eigenversorgung des Denkmals, kann sie nur in besonderen Einzelfällen abgelehnt werden!

 

Hier geht es zum Runderlass

Schritt für Schritt zum kommunalen PV-Projekt

Wie komme ich für meine Gemeinde zum PV-Projekt? Die Haberstadtwerke gehen dabei immer in 4 Schritten vor:

  • Schritt 1: Beratung
    Zu Beginn wird gemeinsam mit der Kommune eine Übersicht über alle Liegenschaften der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde erarbeitet. Im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden dabei nicht nur die „Großverbraucher“ unter den öffentlichen Gebäuden ausfindig gemacht, sondern zugleich auch Potenziale für eine Anlagen-Errichtung herausgestellt. Ein gutes Beispiel hierfür sind aufgrund ihrer Verbrauchsstruktur Schwimmbäder, da sie einerseits über eine bestimmte Grundlast verfügen und auf der anderen Seite speziell durch deren reinen Sommerbetrieb – und die damit verbundenen Sonnenstunden – bestens für eine spätere Umsetzung geeignet sind. Grundsätzlich gilt: die richtige Dimensionierung einer Anlage per Pacht-Modell kann eine Einsparung bereits ab dem 1. Jahr sichern.
     
  • Schritt 2: Planung
    In dieser Phase werden die ersten Absprachen konkretisiert. Es folgt eine Machbarkeitsanalyse (indikatives Angebot). Zu klärende Punkte wie Gebäudeversicherung, Statik-Unterlagen zu den Dachflächen und technische Schnittstellen zum Netzwerk der Gemeinde-IT für eine spätere Anlagenüberwachung kommen zwischen beiden Partnern transparent auf den Tisch. Hier spielt das Rollenverhältnis zwischen der Kommune als Anlagenbetreiber und den Halberstadtwerken als Eigentümer der Anlage eine entscheidende Rolle. Denn während sich erstere um Gebäude bezogene Anforderungen wie den Brandschutz kümmern muss und die Einspeise-Vergütung erhält, ist der Energieversorger demgegenüber Anlagen-Verpächter. Über ihn ist die Solaranlage folglich auch entsprechend versichert. Zudem werden die Halberstadtwerke im Rahmen dieser Contracting-Lösung auch die Wartung und Instandhaltung der jeweiligen Anlage übernehmen.
     
  • Schritt 3: Auftragserteilung
    Auf dieser Basis wird der Kommune als Kunde nun ein konkretes Vertragsangebot unterbreitet. Stimmt diese dem zu, kann der zuvor geplante Anlagenbau von den Halberstadtwerken in Richtung der mitbauenden Gewerke per Vergabeverfahren final beauftragt werden. Gut zu wissen: in dieser Phase finden auch die entscheidenden Terminabsprachen zwischen den Partnern und den beauftragten Gewerken statt, auf deren Grundlage der finale Zeitplan zur Umsetzung erstellt werden kann.
     
  • Schritt 4: Umsetzung & Betreuung
    In der Regel werden größere kommunale PV-Projekte, koordiniert von den Halberstadtwerken, im Zeitrahmen von vier bis sechs Wochen realisiert. Hierbei erfolgt eine engmaschige Abstimmung zwischen den einzelnen Gewerken wie Gerüstbauern, Solarteuren (inkl. Dachdeckern), Elektroinstallateuren und der Kommune selbst. Übernimmt konkret der Elektroinstallateur bzw. Solarteur die sog. formale Inbetriebsetzung, muss die Gemeinde indes die Registrierung der betriebenen Anlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) für einen Erhalt der EEG-Vergütung vornehmen. Nach erfolgreichem Anlagenbau erfolgt anschließend die technische Abnahme mit entsprechendem Übergabeprotokoll. Somit kann der zuständige Netzbetreiber die Inbetriebnahme bestätigen. Damit ist die Anlage offiziell fertig. Die Halberstadtwerke betreuen auch danach das Anlagenprojekt mit einer jährlichen Sichtprüfung (mit angefertigtem Wartungsprotokoll) sowie einem Entstördienst (z.B. Wechselrichter-Neukalibrierung aus der Ferne) als Serviceleistungen weiter.

Unser Ansprechpartner berät Sie gern:

Lukas Rabe
Geschäftskundenberater Vertrieb / Energiedienstleistungen
Halberstadtwerke GmbH
Tel: +49 3941- 579 – 341
Mobil: +49 173- 3135720
E-Mail: L.Rabe@halberstadtwerke.de