Ihr Weg zu einem Strom-Netzanschluss

Der Anschluss an das Elektrizitätsnetz der HALBERSTADTWERKE erfolgt in den Spannungsebenen Niederspannung und Mittelspannung. Nachfolgend finden Sie die für die jeweilige Spannungsebene notwendigen Informationen und Formulare zum Netzanschluss.

Niederspannungsnetz

Allgemeine Informationen

Allgemeinen Bedingungen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung finden Sie hier: 

Link zur NAV

Die ergänzenden Bedingungen zur NAV finden Sie hier als Download:

Anmeldeformulare für eingetragene Elektroinstallateure.

VDE Anwendungsregeln und Formulare

Die VDE Anwendungsregeln sind rechtlich geschützt und werden hier nicht veröffentlicht. Die Anwendungsregeln können über den VDE-Verlag bezogen werden. 

Anmeldung für Batteriespeicher, Ladeeinrichtungen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Zur Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG nutzen Sie bitte die nachfolgenden Formulare.

Anschluss von E-Ladeeinrichtungen (Wallbox, Ladesäule)

Für den Anschluss und die Anmeldung einer E-Ladeeinrichtung (Private Ladeeinrichtung) finden Sie hier die folgenden wichtigen Dokumente:

  • Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur Eletromobilität
  • Ergänzende Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
  • FNN Hinweis Netzintegration Elektromobilität

Messkonzepte

Auf folgender Seite finden Sie die Technischen Mindestanforderungen (TMA) für den Messstellenbetrieb im Elektrizitätsverteilnetz der HALBERSTADTWERKE

Technische Mindestanforderungen

Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Dimensionierungen von Messungen!

Mittelspannungsnetz

Ermittlung Baukostenzuschuss (BKZ)

Für Stromnetzanschlüsse in der Mittelspannung im Versorgungsgebiet der HALBERSTADTWERKE wird ein Baukostenzuschuss (BKZ) erhoben, der durch den Netzanschlusskunden an die HALBERSTADTWERKE zu zahlen ist.

Den für die Ermittlung des Baukostenzuschusses relevanten Leistungspreis finden Sie in den veröffentlichten Netzentgelten unter dem Punkt Jahresleistungspreissystem.

Wir sind für Sie da!

Sebastian Nitschke

Netzmeister Elektrizitätsversorgung

Telefon: 03941 579 208

Antrag auf einen Strom-Netzanschluss

Strom-Netzanschluss für ein Gebäude

Sie benötigen für Ihr Gebäude einen Netzanschluss für Strom? Dann stellen Sie eine Anfrage über unser Netzanschluss-Portal und beachten bitte die baulichen Voraussetzungen für einen Strom-Netzanschluss.

Bauliche Voraussetzungen für einen Netzanschluss

  1. Die Gebäudeeinführung ist Bestandteil des Gebäudes. Für den Einbau und die Abdichtung der Gebäudeeinführung ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
  2. Die HALBERSTADTWERKE übernehmen die sachgerechte Montage der eigenen Versorgungsleitungen durch die Gebäudeeinführung.
  3. Gebäudeeinführungen müssen nach geltenden technischen Regeln und Normen gas- und wasserdicht ausgeführt werden:
    • DIN 18322
    • DIN 18195
    • DIN 18012
    • DVGW Arbeitsblätter G459-1
    • W400-1
    • GW 390 sowie
    • VDE-AR-N-4223
  4. Für die Gebäudeeinführungen sind nur normkonforme, nach VP 601 geprüfte Hauseinführungssysteme zulässig. Häufig verwendete Kanalgrundrohre (KG-Rohre) sind daher nicht zugelassen, da sie weder gas- noch druckwasserdicht sind.

Wir sind für Sie da!

Denny Vollmershausen

Denny Vollmershausen

Hausanschlusskoordinator

Telefon: 03941 579 200

Silke Witt-Wöhlert

Sachbearbeiterin Hausanschlusswesen

Telefon: 03941 579 200