Kommunen spielen eine zentrale Rolle beim Klimaschutz. Die Kommunalrichtlinie, ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), unterstützt sie dabei, ihre Energieeffizienz zu verbessern und nachhaltige Projekte umzusetzen. Welche Maßnahmen werden konkret gefördert und wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Ziel der Kommunalrichtlinie ist es, Kommunen und kommunale Akteure bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort unterstützt. Sie ist seit 2008 Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Kommunalrichtlinie fördert Projekte, die Treibhausgasemissionen senken. Dazu zählen:
Energie- und Klimaschutzmanagement
Wer sich im Bereich Klimaschutzmaßnahmen beraten lässt, Machbarkeitsstudien oder ein Klimaschutzkonzept erstellen lässt, wird unterstützt. Auch Kommunen, die Energiesparmodelle in Schulen und Kitas umsetzen oder Klimaschutz-Netzwerke gründen, können Förderanträge stellen.
- Effiziente Beleuchtung: Bis zu 40 Prozent der Kosten werden erstattet, wenn die Gemeinde bei der Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung präsenz- oder zeitabhängige Regelungstechnik verbaut. Auch die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung wird bezuschusst.
- Nachhaltige Mobilität: Errichten Kommunen neue Radwege, Fahrradstraßen oder Radabstellanlagen, können sie Fördergelder beantragen.
- Klimafreundliche Abwasserwirtschaft: Im Bereich Abwasser unterstützt das Förderprogramm Kommunen, die Abwasseranlagen bauen, die die Schlammverwertung im Verbund zum Ziel haben. Auch Maßnahmen zur Verringerung von Stickstoffemissionen bei der Faulschlammbehandlung können finanziert werden.
- Klimafreundliche Abfallwirtschaft: Hierunter fallen zum Beispiel neue dezentrale Sammelstellen für Garten- und Grünabfälle und neue emissionsarme Bioabfallvergärungsanlage.
- Klimafreundliche Trinkwasserversorgung: Geld gibt es für Sanierungsmaßnahmen von Pumpen- beziehungsweise Ventilatorsystemen oder die energieeffiziente Optimierung von Trinkwasserversorgungsanlagen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Kommunalrichtlinie richtet sich an eine breite Zielgruppe, darunter Städte, Gemeinden und Landkreise, kommunale Betriebe und Stiftungen, Einrichtungen wie Schulen und Kitas sowie gemeinnützige Organisationen mit kommunalem Bezug.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Interessierte Städte, Gemeinden und Institutionen können die Förderung über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, beantragen.
Dazu müssen die Antragssteller ihr Vorhaben beschreiben und als PDF-Datei im Förderportal hochladen. Welche Unterlagen und Angaben nötig, zeigt diese Checkliste.
Eine Beratung durch Experten ist möglich, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Die Förderquote variiert je nach Maßnahme und Antragsteller.
Warum lohnt sich die Teilnahme?
Die Kommunalrichtlinie ist ein wirksames Instrument, um nachhaltige Veränderungen auf kommunaler Ebene zu fördern. Sie bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch langfristige Einsparpotenziale und eine verbesserte Lebensqualität in den Kommunen. Wer die Chancen nutzt, senkt Kosten und leistet einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
