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Energiepreisbremse

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Garantierte Preisvorteile in Halberstadt.

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Sehr geehrte Kunden, aktuell sind Vertreter mit schlechten Deutsch-Kenntnissen (sog. Drückerkolonne) im Auftrag der E.ON unterwegs, um Verträge für Strom und Gas an der Haustür abzuschließen. Die Vertragsbestätigung erfolgt noch am gleichen Tag.

 

Bitte seien Sie vorsichtig bei fremden Besuchern! Wir verweisen außerdem auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Die Preisbremse greift ab März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar.

Von der Preisbremse profitieren u.a. Privatkunden und Kleingewerbe, wenn der Kilowattstundenpreis über dem staatlich gedeckelten Referenzpreis liegt.

Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie Ihren regulären Vertragspreis.

 

Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen!

 

Die HALBERSTADTWERKE begrüßen die staatlichen Preisbremsen und arbeiten mit Hochdruck daran, diese für Sie umzusetzen.

Um die Energiepreisbremsen zu bekommen, müssen Sie nichts tun.

Wenn Sie betroffen sind, informieren wir sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlagsplan.

 

Hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben

 

Um die Menschen schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung dieser Preisbremsen.

Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung z.B. der IT-Prozesse sowie aufgrund von Personalengpässen und der hohen Auslastung bei Dienstleistern zu zeitlichen Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.

 

Auf eine Sache können Sie sich als Kunden der HALBERSTADTWERKE aber verlassen: Sie werden unabhängig vom Zustelltermin Ihres Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren!

 

Besonders häufig gestellte Fragen zur Energiepreisbremse beantworten wir hier auf unserer Website für Sie: Infos zu den Energiepreisbremsen

 

Kunden in unserem Netzgebiet, die durch den Ausfall ihres bisherigen Lieferanten von uns als zuständigen Grundversorger mit Energie beliefert werden müssen, erhalten für die ersten 3 Monate automatisch die Aushilfs- und Ersatzversorgung für Strom bzw. Erdgas (nicht die Grundversorgung)!

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Lage am Energiemarkt ist unser Tarifangebot eingeschränkt und der Tarifrechner inaktiv. 
Wir bitten daher um Verständnis und verweisen auf unsere ausführlichen Beratungsmöglichkeiten über den Kundenservice. Vielen Dank!

Energiepreisbremse für Erdgas, Strom, Wärme

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