Umzugsmeldung über unsere Online-Formulare

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen im Zuge des 24h Lieferantenwechsels müssen Sie Ihren Umzug bereits im Voraus melden! Wir haben dafür folgende Online-Formulare für Sie vorbereitet:

Umzug 14 Tage im Voraus melden!

Seit dem 06.Juni 2025 muss ein Umzug aufgrund des 24h Lieferantenwechsels mind. 14 Tage vor dem tatsächlich geplanten Umzugstermin, also im Voraus gemeldet werden, da sonst der alte Mieter einer Wohnung für die Verbräuche des neuen Mieters bezahlen muss.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Fragen & Antworten zum 
Thema Umzug

Seit dem 06. Juni 2025 gilt gesetzlich der 24h Lieferantenwechsel für alle Energielieferanten. Daraus ergeben sich wichtige Änderungen für alle Beteiligten.

Sofern keine vertraglich vereinbarten Mindest-Laufzeiten und Kündigungsfristen bestehen, sollte ein Wechsel zu einem neuen (Strom-) Lieferanten ab dem 06.06.2025 innerhalb von 24h möglich sein. Diese Änderung führt nicht nur bei den Stromlieferanten und Netzbetreibern zu weitreichenden Umstellungen in den IT-Systemen, sondern auch zu einer wichtigen Neuerung für alle Strom-Kunden.

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich!

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.

Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

Über die Formulare ganz oben auf dieser Seite oder:

Per E-Mail an umzugsbearbeitung@halberstadtwerke.de,

per Post an Halberstadtwerke GmbH, Postfach 1511 38805 Halberstadt oder

über unser Kundenportal www.halberstadtwerke.de/kundenportal

  • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
  • Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind seit dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.

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Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den für Sie bestmöglichen Tarif-Optionen.

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