Tarifinformationen
Grund- und Ersatzversorgung
Die Grundversorgung für Erdgas steht allen Kunden in unserem Erdgas-Netzgebiet zur Verfügung. Über unseren Tarifrechner finden Sie weitere Erdgas-Tarife, auch wenn Sie nicht in unserem Netzgebiet wohnen!
Die HALBERSTADTWERKE haben gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden* in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Hier finden Sie tabellarisch aufgelistet, für welche Orte die HALBERSTADTWERKE gemäß den Vorgaben des § 36 EnWG der Grundversorger für Erdgas ist: Die HALBERSTADTWERKE als Grundversorger Erdgas
*Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG
| Jahresverbrauch | Arbeitspreis (in ct/kWh) | Grundpreis (in €/Monat) | Grundpreis in €/kW |
|---|---|---|---|
| bis 2.508 kWh | 14,41 | 5,78 | |
| von 2.509 kWh bis 9.248 kWh | 13,27 | 7,10 | |
| von 9.249 kWh bis 500.000 kWh | 12,98 | 16,74 mindestens | 0,50 |
Alle Preisangaben in brutto, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von aktuell 19%
Die aktuelle Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) finden Sie hier: GasGVV
Für Kunden, die in die Aushilfs- und Ersatzversorgung Erdgas gefallen sind, gelten die in dem jeweils gültigen Preisblatt angegebenen Preise. Die Ersatzversorgung gilt für maximal drei Monate. Danach sollten Sie einen neuen Liefervertrag bei einem Energieversorger Ihrer Wahl abgeschlossen haben.
Kunden in unserem Netzgebiet, die durch den Ausfall ihres bisherigen Lieferanten von uns als zuständigen Grundversorger mit Energie beliefert werden müssen, erhalten für die ersten 3 Monate automatisch die Aushilfs- und Ersatzversorgung (nicht die Grundversorgung)!
Die aktuelle Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) finden Sie hier: GasGVV
Unser Serviceteam ist immer gerne für Sie da und berät Sie persönlich zu all Ihren Fragen.
Telefon: 03941 579 100