FernWärme für Halberstadt
Profitieren Sie von unserem Fernwärme-Netz!
Heizkessel und Brennstofflager werden überflüssig. Das bedeutet neben einem Plus an Sicherheit auch eine Steigerung der Lebensqualität in unserer Region. Wir versorgen in Halberstadt 3.500 Haushalte mit dieser Energie.
Bei der weiteren Transformation unserer Fernwärme sind wir unterstützt worden aus Mitteln aus der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).
Der Begriff Fernwärme steht für die Belieferung von Gebäuden mit Warmwasser und Heizwärme über ein unterirdisches Rohrleitungsnetz. Generell kann Fernwärme aus verschiedenen Brennstoffen und Wärmequellen produziert werden.
Ein Fernwärme-System lässt sich im Allgemeinen in diese Komponenten aufteilen:
Bei einer Fernwärmeversorgung dient Heizwasser als Wärmeträger. Dabei
gelangt die Wärme über ein unter der Erde verlegtes, isoliertes Rohrleitungssystem direkt zum Verbraucher. Und zwar dadurch, dass von der Hauptleitung bis zur Liegenschaft des Endabnehmers eine Hausanschlussleitung gelegt wird.
Der Mehrwert: Ans Fernwärme-Netz angeschlossene Gebäude profitieren davon, zukünftig keine mit Brennstoff befeuerten Heizungsanlagen mehr zu benötigen. Denn das ankommende heiße Wasser wird zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verwendet. Anschließend wird abgekühltes Wasser wieder zurück ins Fernwärme-Netz abgegeben.
Grundsätzlich müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um sich an unsere Fernwärme anzuschließen.
Hinweis:
Wenn Sie zur Miete wohnen oder eine Eigentumswohnung besitzen, können Sie keinen Anschluss bei uns beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihren Vermieter oder an die Hausverwaltung, damit diese dann mit uns Kontakt aufnehmen.
Im November 2020 trat das neue Gebäude-Energiegesetz (GEG) in Kraft. Das Gesetz löste die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (ENEV) sowie das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und verbindet seither beide zu einer einheitlichen Regelung. Das GEG wurde 2024 novelliert und richtet sich grundsätzlich an Eigentümer und Bauherren - nicht an Energieversorger.
Vor diesem Hintergrund möchten wir unsere Kunden zum veröffentlichten Primärenergiefaktor wie folgt informieren:
Der im Download-Bereich veröffentlichte Primärenergiefaktor ist auch nach neuester Gesetzgebung weiterhin gültig.
Die Berechnungsmethode zur Ermittlung dieses Faktors hat sich mit Anpassung der Gesetzeslage nicht geändert, ist weiterhin gültig, anerkannt und wurde um weitere Methoden der Berechnung ergänzt.
Im § 22, Absatz 3 des GEG wird der Primärenergiefaktor für Fernwärme aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nunmehr pauschal auf 0,3 begrenzt.
Bauherren und Eigentümer, die den Regelungen des GEG 2024 unterliegen, erhalten von uns eine entsprechende Bescheinigung nach AGFW 309. Hieraus wird abzuleiten sein, dass der Primärenergiefaktor von 0,27 nach GEG zu verwenden ist.
Telefon: 03941 579 341