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Aushilfs- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas
 

Für Gewerbekunden, die in die Aushilfs- und Ersatzversorgung Erdgas gefallen sind, gelten die in dem jeweils gültigen Preisblatt angegebenen Preise. Die Ersatzversorgung gilt für maximal drei Monate. Danach sollten Sie einen neuen Liefervertrag bei einem Energieversorger Ihrer Wahl abgeschlossen haben. 
 

Kunden in unserem Netzgebiet, die durch den Ausfall ihres bisherigen Lieferanten von uns als zuständigen Grundversorger mit Energie beliefert werden müssen, erhalten für die ersten 3 Monate automatisch die Aushilfs- und Ersatzversorgung (nicht die Grundversorgung)!

Ihre Ansprechpartner

Christian Ledderbohm

Christian Ledderbohm

Telefon: +49 3941 579 336

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