
Aushilfs- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas
Für Gewerbekunden, die in die Aushilfs- und Ersatzversorgung Erdgas gefallen sind, gelten die in dem jeweils gültigen Preisblatt angegebenen Preise. Die Ersatzversorgung gilt für maximal drei Monate. Danach sollten Sie einen neuen Liefervertrag bei einem Energieversorger Ihrer Wahl abgeschlossen haben.
Kunden in unserem Netzgebiet, die durch den Ausfall ihres bisherigen Lieferanten von uns als zuständigen Grundversorger mit Energie beliefert werden müssen, erhalten für die ersten 3 Monate automatisch die Aushilfs- und Ersatzversorgung (nicht die Grundversorgung)!
Ab dem 01.10.2022 erhöhen wir die Strom und Erdgas-Preise in der Aushilfs- und Ersatzversorgung. Gleichzeitig entfällt die Gasbeschaffungsumlage und die Mehrwertsteuer sinkt auf 7%.
Die neuen Preise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Preisblatt im Download-Bereich.
- Preisblatt Strom Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 01.10.2022
- Preisblatt Aushilfs-, Grund- und Ersatzversorgung Strom ab 01.09.2022
- Preisblatt Aushilfs- Grund- und Ersatzversorgung Strom ab 01.07.2022
Ihre Ansprechpartner

Nico Ihsecke
Telefon: +49 3941 579 340

Christian Ledderbohm
Telefon: +49 3941 579 336