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Aushilfs- und Ersatzversorgung für Erdgas
 

Für Kunden, die in die Aushilfs- und Ersatzversorgung Erdgas gefallen sind, gelten die in dem jeweils gültigen Preisblatt angegebenen Preise. Die Ersatzversorgung gilt für maximal drei Monate. Danach sollten Sie einen neuen Liefervertrag bei einem Energieversorger Ihrer Wahl abgeschlossen haben. 
 

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zur Aushilfs- und Ersatzversorgung für Erdgas der HALBERSTADTWERKE haben, steht Ihnen unser Serviceteam in der Wehrstedter Straße 48 gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 03941/579 100 sowie per E-Mail an kundenservice@halberstadtwerke.de

Kunden in unserem Netzgebiet, die durch den Ausfall ihres bisherigen Lieferanten von uns als zuständigen Grundversorger mit Energie beliefert werden müssen, erhalten für die ersten 3 Monate automatisch die Aushilfs- und Ersatzversorgung (nicht die Grundversorgung)!

Ab dem 01.10.2022 erhöhen wir die Strom und Erdgas-Preise in der Aushilfs- und Ersatzversorgung. Gleichzeitig entfällt die Gasbeschaffungsumlage und die Mehrwertsteuer sinkt auf 7%.
Die neuen Preise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Preisblatt im Download-Bereich.

 

Die aktuelle Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) finden Sie hier: GasGVV

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