
E-Autos in der Firma laden
Unsere Wall-Boxen für Unternehmen
Sie sind Unternehmer und haben vor, Ihre Fuhrparkflotte um einige Elektrofahrzeuge zu erweitern?
Setzen Sie auf die „Wall-Boxen“ der HALBERSTADTWERKE. Denn die kompakten Ladestationen sind unsere flexible Ladelösung für Ihren rundum sorglosen Antrieb!
Die Wallbox für Ihr Betriebsgelände
Ob in Halberstadt, Harsleben oder im Huy - egal wo sich Ihr Unternehmen befindet, wir bieten unsere Dienstleistung für Wallboxen in allen Regionen im Harz an!
Ihr Kontakt
Team
E-Mobilität
Telefon: +49 3941 579 420
Der Ladesäulenkonfigurator - Die passende Wallbox oder Ladesäule für Ihren Fuhrpark
Der Konfigurator hilft Ihnen anhand ausgewählter Kriterien dabei, herauszufinden, welche Ladelösung am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt!
Anschluss Ihrer Wallbox an das Stromnetz
Für den Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge beachten Sie bitte folgende Bedingungen und Hinweise:
- Vor Inbetriebnahme sind derzeit alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge gemäß NAV (§19 Absatz 2) dem Netzbetreiber mitzuteilen.
- Der Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ab 3,6 kVA ist gemäß VDE-Anwendungsregel
VDE-AR-N-4100 gegenüber dem Netzbetreiber anmeldepflichtig. - Zusätzlich zur Anmeldepflicht ist die Zustimmung des Netzbetreibers ab einer Bemessungsleistung von 12 kVA erforderlich.
- Die Installation von Ladeeinrichtungen darf nur von einem in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Installationsunternehmen ausgeführt werden. Das Installationsunternehmen hat dabei die Elektroinstallation so zu errichten/ zu erweitern, dass die elektrische Anlage auch bei Dauerstrombelastung durch die Ladeeinrichtung sicher und störungsfrei betrieben werden kann. In Bestandsanlagen müssen bestehende Anlagenteile hierfür ggf. angepasst werden. Hierbei können ggf. separate Kosten entstehen.
- Ladeeinrichtungen mit Bemessungsleistungen > 4,6 kVA sind dreiphasig anzuschließen.
- Ladeeinrichtungen mit Bemessungsleistungen > 12 kVA müssen laut TAR eine Möglichkeit zur Steuerung/Regelung durch den Netzbetreiber aufweisen (Abschnitt 10.6.4 VDE-AR-N 4100:2019-04).
Für eine Steuerung durch den Netzbetreiber ist darüber hinaus eine Vereinbarung zwischen Anschlussnutzer oder Lieferant und Netzbetreiber nach § 14a EnWG erforderlich. - Es gelten außerdem die folgenden Anschlussbedingungen:
- die Technischen Anschlussbedingungen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)
- die Ergänzungen zur TAB
- die VDE-AR-N 4100 „Technische Anschlussregeln Niederspannung“
- die VDE-AR-N 4110 „Technische Anschlussregeln Mittelspannung“
- die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- der FNN Hinweis Netzintegration Eletromobilität der Projektgruppe „Netzintegration Elektromobilität“ des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)
Alle Anschlussbedingungen, Anwendungsregeln und Formulare finden Sie in unserem Netz-Bereich:
Netzanschluss Strom.
Unsere Leistungen
Obendrein begleiten wir Sie mit unserem Full-Service-Paket:
- von der Angebotserstellung
- über die Installation sowie Inbetriebnahme
- bis hin zu Wartung und Service
- immer persönlich, jederzeit bequem und fach-kompetent sowie auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt!
Ihr passender Ladestrom-Tarif
Sie suchen zusätzlich zu Ihrer Wallbox auch ein umweltbewusstes Stromprodukt für's Aufladen?
Der Joker e-Mobil Öko ist der dafür passende Tarif!
Sie haben Interesse?
Dann erzählen Sie uns doch von Ihrem geplanten Vorhaben und vertrauen dabei auf die maßgeschneiderten Ladelösungen der HALBERSTADTWERKE.
Wir beraten Sie gern!