Ihr Weg zu einem Erdgas-Netzanschluss

Für einen Netzanschluss an das Erdgasnetz der HALBERSTADTWERKE beachten Sie bitte auch die Dokumente im Download-Bereich.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck finden Sie hier: Link zur NDAV

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen: Regelmäßiger Check Ihrer Gasanlagen

Damit die Versorgung mit Erdgas problemlos funktioniert und Sie die Annehmlichkeiten dieses Energieträgers sicher in Ihrem Zuhause genießen können, ist ein regelmäßiger Check Ihrer Anlagen wichtig. Wir haben Ihnen im Download-Bereich in einem Merkblatt die wichtigsten Kriterien zusammengestellt, die für einen sicheren Gebrauch Ihrer Gasanlagen zu berücksichtigen sind. 
 

Auf der Webseite des "Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)" finden Sie zusätzliche Informationen für den Jahrescheck Ihrer Gasanlage: Der Jahrescheck Ihrer Gasanlagen vom DVGW

Wir sind für Sie da!

Torsten Voigt

Torsten Voigt

Netzmeister Erdgas/Trinkwasser

Virginia Schulze

Virginia Schulze

Telefon: +49 3941 579 310

Antrag auf einen Erdgas-Netzanschluss

Erdgas-Netzanschluss für ein Gebäude

Sie benötigen für Ihr Gebäude einen Netzanschluss für Erdgas? Dann stellen Sie eine Anfrage über unser Netzanschluss-Portal und beachten bitte die baulichen Voraussetzungen für einen Erdgas-Netzanschluss.

Bauliche Voraussetzungen für einen Netzanschluss

  1. Die Gebäudeeinführung ist Bestandteil des Gebäudes. Für den Einbau und die Abdichtung der Gebäudeeinführung ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
  2. Die HALBERSTADTWERKE übernehmen die sachgerechte Montage der eigenen Versorgungsleitungen durch die Gebäudeeinführung.
  3. Gebäudeeinführungen müssen nach geltenden technischen Regeln und Normen gas- und wasserdicht ausgeführt werden:
    • DIN 18322
    • DIN 18195
    • DIN 18012
    • DVGW Arbeitsblätter G459-1
    • W400-1
    • GW 390 sowie
    • VDE-AR-N-4223
  4. Für die Gebäudeeinführungen sind nur normkonforme, nach VP 601 geprüfte Hauseinführungssysteme zulässig. Häufig verwendete Kanalgrundrohre (KG-Rohre) sind daher nicht zugelassen, da sie weder gas- noch druckwasserdicht sind.

Wir sind für Sie da!

Denny Vollmershausen

Denny Vollmershausen

Hausanschlusskoordinator

Telefon: 03941 579 200

Silke Witt-Wöhlert

Sachbearbeiterin Hausanschlusswesen

Telefon: 03941 579 200