Informationen und Anleitungen zum Digitalen Stromzähler und Beantragung der persönlichen PIN

Mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetz MsbG am 02. September 2016 begann in Deutschland 2017 der stufenweise Austausch der herkömmlichen Messtechnik durch neue digitale Stromzähler.

Digitaler Zähler

Um die Energiewende möglichst zügig voranzutreiben und optimal auszugestalten, hat der Gesetzgeber beschlossen Stromerzeugung und –verbrauch intelligent miteinander zu verknüpfen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei der Einsatz sogenannter „Smart Meter“. Die Bundesregierung hat deshalb im Herbst 2016 ein Gesetz verabschiedet (Messstellenbetriebsgesetz), dass die Einführung von Smart Metern in Deutschland regelt. Ab 2017 erhalten deshalb Schritt für Schritt alle Kunden – zunächst größere Stromverbraucher (z.B. Gewerbebetriebe), sowie nach und nach auch Haushaltskunden – die neuen Zähler.

Moderne Messeinrichtung

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler.

Im Unterschied zu den in der Regel bisher verwendeten analogen Ferraris Zählern, können mME neben dem aktuellen Zählerstand, auch den Verbrauch früherer Zeitabschnitte anzeigen. Diese Informationen helfen, um den Verbrauch zu analysieren und langfristig Strom zu sparen.

Im gesicherten Bereich ihrer mME (dieser kann mit ihrer persönlichen PIN freigeschaltet werden) können Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverbräuche im Display angezeigt werden. 

Die gespeicherten Daten werden nicht an die Halberstadtwerke GmbH oder an dritte übertragen. Die Zählerstände werden zur Jahresablesung weiterhin abgelesen.

Intelligentes Messsystem

Das intelligente Messsystem (iMSys) besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Dieses Gateway empfängt die Daten von der mME und leitet diese an die berechtigten Marktteilnehmer weiter (z. B. ihr Stromlieferant oder Netzbetreiber).

Um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten, gibt es strenge Vorgaben des Gesetzgebers sowie technische Regeln des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Zugriffsrechte und den Datenaustausch.

Antrag für Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) 

PinAnforderung

Angaben zum Antragsteller

Angaben zur Messstelle

Die Daten (Vertragskontonummer und Zählpunkt) können Sie Ihrer Rechnung entnehmen:

Bitte beachten Sie, die PIN wird ausschließlich per Post versandt. Eine mündliche Weitergabe oder der Versand per E-Mail sind nicht möglich.

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Kundenservice

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