Ihr Weg zu einem Trinkwasser-Netzanschluss

Für einen Netzanschluss an das Trinkwassernetz der HALBERSTADTWERKE beachten Sie bitte auch die Dokumente im Download-Bereich.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) finden Sie hier: AVBWasserV

Wir sind für Sie da!

Virginia Schulze

Virginia Schulze

Telefon: +49 3941 579 310

Antrag auf einen Trinkwasser-Netzanschluss

Trinkwasser-Netzanschluss für ein Gebäude

Sie benötigen für Ihr Gebäude einen Netzanschluss für Trinkwasser? Dann stellen Sie eine Anfrage über unser Netzanschluss-Portal und beachten bitte die baulichen Voraussetzungen für einen Trinkwasser-Netzanschluss.

Bauliche Voraussetzungen für einen Netzanschluss

  1. Die Gebäudeeinführung ist Bestandteil des Gebäudes. Für den Einbau und die Abdichtung der Gebäudeeinführung ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
  2. Die HALBERSTADTWERKE übernehmen die sachgerechte Montage der eigenen Versorgungsleitungen durch die Gebäudeeinführung.
  3. Gebäudeeinführungen müssen nach geltenden technischen Regeln und Normen gas- und wasserdicht ausgeführt werden:
    • DIN 18322
    • DIN 18195
    • DIN 18012
    • DVGW Arbeitsblätter G459-1
    • W400-1
    • GW 390 sowie
    • VDE-AR-N-4223
  4. Für die Gebäudeeinführungen sind nur normkonforme, nach VP 601 geprüfte Hauseinführungssysteme zulässig. Häufig verwendete Kanalgrundrohre (KG-Rohre) sind daher nicht zugelassen, da sie weder gas- noch druckwasserdicht sind.

Wir sind für Sie da!

Denny Vollmershausen

Denny Vollmershausen

Hausanschlusskoordinator

Telefon: 03941 579 200

Silke Witt-Wöhlert

Sachbearbeiterin Hausanschlusswesen

Telefon: 03941 579 200