Ihr Weg zu einem Fernwärme-Netzanschluss

Für eine Anfrage für einen Netzanschluss an das Fernwärmenetz der HALBERSTADTWERKE beachten Sie bitte auch die Dokumente im Download-Bereich.

Veröffentlichungspflichten gem. § 1 a AVBFernwärmeV

§ 1 a Abs. 1 AVBFernwärmeV bestimmt, dass der Fernwärmeversorger in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form in der jeweils aktuellen Fassung seine allgemeinen Versorgungsbedingungen, einschließlich der dazugehörenden Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten, sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten barrierefrei im Internet zu veröffentlichen hat.

 

§ 1 a Abs. 2 AVBFernwärmeV bestimmt zudem, dass der Fernwärmeversorger Informationen über die Netzverluste in Megawattstunden pro Jahr als Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung und der nutzbaren Wärmeabgabe im Internet in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form zu veröffentlichen hat.

Diesen Verpflichtungen sind wir nachgekommen und haben alle Informationen im Dokument "Preisänderungsklausel für die Versorgung mit Fernwärme inkl CO2 ab 01.01.2023" veröffentlicht (siehe Downloadbereich). 

Anfrage für einen Fernwärme-Netzanschluss

Wir sind für Sie da!

Christian Becker

Telefon: 03941 579 263

Fiona Wedde

Fiona Wedde

Telefon: +49 3941 579 303