Veröffentlichungspflichtige Netzdaten für Strom

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, die Daten ihres Netzes gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) zu veröffentlichen:

Strom-Strukturmerkmale nach § 23c (1) EnWG

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben gemäß § 23c (1) EnWG jeweils zum 1. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

  1. die Stromkreislänge jeweils der Kabel- und Freileitungen in der Niederspannungs-, Mittelspannungs-, Hoch- und Höchstspannungsebene zum 31. Dezember des Vorjahres,

  2. die installierte Leistung der Umspannebenen zum 31. Dezember des Vorjahres,

  3. die im Vorjahr entnommene Jahresarbeit in Kilowattstunden pro Netz- und Umspannebene,

  4. die Anzahl der Entnahmestellen jeweils für alle Netz- und Umspannebenen,

  5. die Einwohnerzahl im Netzgebiet von Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Niederspannungsebene zum 31. Dezember des Vorjahres,

  6. die versorgte Fläche zum 31. Dezember des Vorjahres und

  7. die geographische Fläche des Netzgebietes zum 31. Dezember des Vorjahres.
Netz-/UmspannebeneKabelleitungen
[in km]
Freileitungen
[in km]
Gesamt
[in km]
Mittelspannung MS23015245
Niederspannung NS71020730
Gesamt94035975
UmspannebeneInstallierte Leistung [in kVA]
Umspannung MS/NS190.960

 

Netz-/UmspannebeneEntnommene Jahresarbeit 2025 [in kWh]
Mittelspannung MS52.697.334
Umspannebene MS/NS3.147.006
Niederspannung NS79.824.516
Gesamt135.688.856
Netz-/UmspannebeneAnzahl von Letzverbrauchern in 2025, die direkt an die Netz-/Umspannebene angeschlossen sind
Mittelspannung MS83
Umspannebene MS/NS15
Niederspannung NS29.125
Gesamt29.223
NetzebeneEinwohneranzahl
Niederspannung NS40.908 Personen
Versorgte Fläche36,233 km²
Geographische Fläche143,351 km²

Stromverluste gemäß § 10 (2) StromNEV

Gemäß § 10 (2) Strom NEV sind die Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie im Vorjahr in Cent pro Kilowattstunde von Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen zum 1. April eines Jahres auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen:

Netz-/UmspannebeneDurchschnittsverluste 2025 
[in %]
Mittelspannung MS2,61
Umspannebene MS/NS2,79
Niederspannung NS2,93
Durchschnittliche Beschaffungskosten der Verlustenergie in 202511,389 ct/kWh

Netzrelevante Daten nach § 23c (3) EnWG

Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind gemäß § 17 (2) StromNZV verpflichtet, folgende netzrelevanten Daten unverzüglich in geeigneter Weise, zumindest im Internet, zu veröffentlichen:

  1. die Jahreshöchstlast und den Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung,
  2. die Netzverluste,
  3. die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden und die Summenlast der Netzverluste,
  4. die Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene,
  5. die Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf und
  6. die Mengen und Preise der Verlustenergie.
Netz-/UmspannebeneJahreshöchstlast 2025 
[in kW]
Mittelspannung MS27.299
Umspannebene MS/NS16.692
Niederspannung NS16.808
Netz-/UmspannebeneNetzverluste 2025 
[in kWh]
Mittelspannung MS3.339.455 bei Lastfluss 3.430.802
Umspannebene MS/NS2.037.056 bei Lastfluss 2.037.058
Niederspannung NS2.411.975

In 2025 wurden Kunden mit Standardlastprofil ausschließlich in der Niederspannung beliefert.

Netz-/UmspannebeneNetzentnahme 2025 
[in kWh]
Niederspannung NS65.488.833 (Entnahme NS Rest)
Netz-/UmspannebeneBezug 2025
in kWh
Höchstentnahmelast
in kW
Mittelspannung MS69.207.95622.166 (NZI)
Umspannebene MS/NS72.091.21816.938
Niederspannung NS67.731.05415.897
Netz-/UmspannebeneSumme aller Einspeisungen in 2025
[in kWh]
Mittelspannung MS84.070.393 (ESP MS gesamt)
Umspannebene MS/NS      837.233 (Summe ESP MS/NS)
Niederspannung NS14.492.101 (ESP NS gesamt)
Menge der Verlustenergie 20257.788.485 kWh
Preis der Verlustenergie 202524,447 ct/kWh

Mehr-/Mindermengenpreise nach § 13 (3) StromNZV

Gemäß § 13 (3) StromNZV sind durch die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Wie in Abschnitt 4 des VDN-Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen“ beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom bdew veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Werte werden gemäß Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet:

Preise Mehr- und Mindermengenabrechnung

VDN-Praxisleitfaden "Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und Mindermengen"

Netzengpässe nach § 15 (4) StromNZV

Es liegen derzeit keine Engpässe im Netz vor.

Tätigkeitsabschluss Stromverteilung nach § 6b (7) EnWG

Der Tätigkeitsabschluss Stromverteilung kann im Internet im Unternehmensregister des Bundesanzeiger kostenlos und ohne Registrierung abgerufen werden:

Unternehmensregister Bundesanzeiger