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Unsere Erdgasangebote

Feuer und Flamme für Privatkunden 

 

 

Die Bundesregierung hat den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 7% ab dem 01.10.2022 beschlossen. Die Speicherumlage und die Bilanzierungsumlage bleiben bestehen:
 

1. Gasspeicherumlage:

Um für einen russischen Lieferstopp gewappnet zu sein, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November die Speicher nahezu voll sein müssen. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt und dafür die neue Gasspeicherumlage zum 1. Oktober 2022 eingeführt, die von allen Gaskunden getragen wird, um die Versorgung im nächsten Winter zu sichern.

2. Bilanzierungsumlage:

Auch die Bilanzierungsumlage, die erneut eingeführt wurde, bleibt bestehen.
 

Die neuen Preisblätter, die ab dem 01.10.2022 gültig sind, finden Sie auf der jeweiligen Tarif-Seite: 
Zur Tarifübersicht

 

Im FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf ein paar wichtige Fragen zum Thema "Gaspreisentwicklung".

 

Abwendungsvereinbarung


Ein Muster zur Abwendungsvereinbarung und ein Formular zur Anforderung einer Abwendungsvereinbarung finden Sie im nachfolgenden Download-Bereich.

 

FAQ: Antworten auf ein paar wichtige Fragen zur Preisentwicklung bei Erdgas

 

Wie entwickeln sich aktuell die Gaspreise und welche Auswirkungen hat dies auf die Kundinnen und Kunden der Halberstadtwerke?

 

Die Preise für Erdgas auf den europäischen Energiemärkten sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Innerhalb eines Jahres haben sich die Preise für die Erdgasbeschaffung mehr als verfünffacht – das gab es bisher noch nie. Grund dafür sind reduzierte Gaslieferungen aus Russland.

Expertinnen aus Politik und Energieverbänden gehen beim Erdgas auch für die kommenden Monate von einem höheren Preisniveau aus. In diesem herausfordernden Marktumfeld haben zahlreiche Discountanbieter die Belieferung ihrer Kunden bereits kurzfristig eingestellt bzw. sind in die Insolvenz gegangen.

Die HALBERSTADTWERKE stehen für eine zuverlässige Versorgung ihrer Kundinnen und Kunden. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Beschaffungspreise und neuer gesetzlicher Umlagen auf den Gaspreis sind wir allerdings gezwungen, den Erdgaspreis zum 01.10.2022 anzuheben. 

Weshalb hat die Bunderegierung die neue Gas-Sicherungsumlage nach §26 EnSiG eingeführt?

 

Deutschland befindet sich aktuell in einer Gaskrise. Gas ist zu einem knappen Gut geworden, die Preise sind regelrecht explodiert. 

Weil zugesagte russische Gasmengen ausbleiben, müssen Gasimporteure die fehlenden Erdgasmengen kurzfristig zu deutlich höheren Kosten ersatzweise am sogenannten Spotmarkt beschaffen.

Für den aktuellen Krisenfall gibt die Bundesregierung die Weitergabe dieser Kosten per Umlage an alle Gaskunden vor. So wird verhindert, dass Energieversorger insolvent gehen und es im großen Stil zu Versorgungsausfällen kommt.

Wie funktioniert die Gas-Sicherungsumlage nach §26 EnSiG?

 

Die neu geschaffene Umlage nach §26 EnSiG ermöglicht es Gasimporteuren, von denen Energieversorger wie die HALBERSTADTWERKE ihr Gas beziehen, den Großteil ihrer massiv gestiegenen Einkaufspreise weiterzugeben.

Es ist geplant, dass Gasimporteure 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten über die Umlage weitergeben können. Wie hoch die Umlage ist, hängt wesentlich von Umfang und Preis des als Ersatz beschafften Erdgases sowie von der Nachfrage ab.

Die Umlage wird die Gaspreise deutlich verteuern. Die Umlage wurde am 15.08.2022 bekannt gegeben und beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde (netto, ohne MwSt). 

Die Mehrkosten für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch können demnach bei bis zu 1.000 Euro liegen – plus Mehrwertsteuer. 

Die Umlage wird von allen Gaskunden in Deutschland gleichermaßen getragen. Das bedeutet, dass jede Kilowattstunde Gas, die in Deutschland verbraucht wird, mit demselben Betrag beaufschlagt wird. 

Zu welchen Mehrbelastungen führt die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG für die Gaskunden?

 

Um genügend Gas für den Winter vorrätig zu haben, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wird die neue Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG zum 1. Oktober 2022 eingeführt.

Die Höhe der staatlichen Umlage wurde am 18.08.2022 bekanntgegeben und beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde (netto, ohne MwSt). Experten rechnen mit zusätzlichen Mehrbelastungen durch die Gasspeicherumlage von rund 500 Euro für einen Durchschnittshaushalt pro Jahr. 

Auf welche Preiserhöhungen müssen sich Verbraucher und Verbraucherinnen denn noch einstellen?

 

Laut Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, müssen Gaskunden von 2023 an mit noch höheren Abschlägen rechnen. Demnach müssten Gaskunden, die jetzt 1.500 Euro jährlich für Gas zahlen, künftig mit 4.500 Euro rechnen. Die Großhandelspreise haben sich teilweise schon versiebenfacht. Verzögert werden dies auch die Verbraucher zu spüren bekommen.

Wenn die Lieferungen aus Russland dauerhaft ausbleiben sollten, wird das auf den Beschaffungsmärkten zu weiteren Preissteigerungen führen. Richtig ist aber auch, dass wir in Deutschland aktuell mehr als 65 Prozent der Gasmengen aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Norwegen, importieren. Diese Mengen werden uns auch zukünftig stabil zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden vier neue Terminals für den Import von flüssigem Erdgas nach Deutschland uns unabhängiger von Russland machen.

Warum erhöht sich mein Abschlag so stark?

 

Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet. 

Weil die Preise für Erdgas so stark angestiegen sind und um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir Ihren Abschlag erhöht.

Kann ich meinen Abschlag individuell anpassen?

 

Die Preise für Strom und Gas kennen aktuell leider nur eine Richtung: Steil nach oben. Daher empfehlen wir unbedingt, den Abschlag nicht zu senken, denn jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht die Nachzahlung bei der Jahresrechnung.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer optimalen Abschlagshöhe. In unserem Kundenportal können Sie Ihren aktuellen Abschlag einsehen und ganz einfach selbstständig ändern.

 

Ihr neuer Erdgastarif kommt von den HALBERSTADTWERKEN

Die HALBERSTADTWERKE sichern als kommunaler Energieanbieter die Versorgung der Menschen in der Stadt und der Region. Dafür bieten wir Erdgastarife in unterschiedlichsten Varianten an. Ob attraktive Erdgastarife für Haushalt und Familien, faire Angebote für Gewerbetreibende, oder spezielle Tarife mit fester Planungssicherheit und entsprechender FIX-Preisgarantie: Wir kalkulieren so fair und transparent, dass Ihr neuer Erdgastarif ganz sicher von uns kommen wird. 

Unser persönlicher Service: Immer für Sie da. 

Als kommunaler Energieversorger zeichnet uns aus, dass wir persönlich für unsere Kunden da sind. Sollten Sie also Fragen rund um Ihren Tarif, zu neuen Produkten oder auch Maßnahmen zu Einsparungen bei Ihrem Energieverbrauch oder speziellen Energiedienstleistungen haben, sind wir gerne persönlich oder in unserem Kundenservice für Sie da. 

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zu den Erdgastarifen der HALBERSTADTWERKE haben, steht Ihnen unser Serviceteam in der Wehrstedter Straße 48 gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 03941/579 100 sowie per E-Mail an kundenservice@halberstadtwerke.de.

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