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Kundenzentrum von Außen 2

 

Umzugsservice

Melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig über unsere Online-Formulare

Insbesondere im Hinblick auf die Neuerungen, die sich aus den Regelungen zum 24h Lieferantenwechsel ergeben, ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig melden. Nutzen Sie dafür eines der folgenden Online-Formulare.

 

 

 

Der 24h Lieferantenwechsel

Ab dem 06. Juni 2025 gilt gesetzlich der 24h Lieferantenwechsel für alle Energielieferanten. Daraus ergeben sich wichtige Änderungen für alle Beteiligten.

Sofern keine vertraglich vereinbarten Mindest-Laufzeiten und Kündigungsfristen bestehen, sollte ein Wechsel zu einem neuen (Strom-) Lieferanten ab dem 06.06.2025 innerhalb von 24h möglich sein. Diese Änderung führt nicht nur bei den Stromlieferanten und Netzbetreibern zu weitreichenden Umstellungen in den IT-Systemen, sondern auch zu einer wichtigen Neuerung für alle Strom-Kunden.


Wichtig zu wissen: ein rückwirkender Wechsel ist nicht mehr möglich!

Ein Wechsel zu einem anderen (Strom-) Lieferanten kann dann nur noch in die Zukunft veranlasst werden, nicht mehr rückwirkend, so wie es bisher durchgeführt werden konnte. Diese Änderung ist insbesondere bei Umzügen wichtig: ein Umzug muss mind. 14 Tage vor dem tatsächlich geplanten Umzugstermin, also im Voraus gemeldet werden, da sonst der alte Mieter einer Wohnung für die Verbräuche des neuen Mieters bezahlen muss.

 

FAQs: Fragen und Antworten zum Thema

 

 

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.


Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

 

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich!

 

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.

 

Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

 

Über die Formulare ganz oben auf dieser Seite oder:

Per E-Mail an umzugsbearbeitung@halberstadtwerke.de,

per Post an Halberstadtwerke GmbH, Postfach 1511 38805 Halberstadt oder

über unser Kundenportal www.halberstadtwerke.de/kundenportal .

 

  • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
  • Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)

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Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.

 

Kontaktieren Sie uns!

Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den für Sie bestmöglichen Tarif-Optionen.

 

Stand: 05/2025

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