Aushilfs- und Ersatzversorgung für Strom
Für Kunden, die in die Aushilfs- und Ersatzversorgung Strom gefallen sind, gelten die in dem jeweils gültigen Preisblatt angegebenen Preise. Die Ersatzversorgung gilt für maximal drei Monate. Danach sollten Sie einen neuen Liefervertrag bei einem Energieversorger Ihrer Wahl abgeschlossen haben.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zur Aushilfs- und Ersatzversorgung für Strom der HALBERSTADTWERKE haben, steht Ihnen unser Serviceteam in der Wehrstedter Straße 48 gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 03941/579 100 sowie per E-Mail an kundenservice@halberstadtwerke.de.
Kunden in unserem Netzgebiet, die durch den Ausfall ihres bisherigen Lieferanten von uns als zuständigen Grundversorger mit Energie beliefert werden müssen, erhalten für die ersten 3 Monate automatisch die Aushilfs- und Ersatzversorgung (nicht die Grundversorgung)!
- Preisblatt Aushilfs- & Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.03.2024
- Preisblatt Aushilfs- & Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt Strom Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 01.09.2023
- Preisblatt Strom Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 15.02.2023
- Preisblatt Strom Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 01.10.2022
- Preisblatt Aushilfs-, Grund- und Ersatzversorgung Strom ab 01.09.2022
Die aktuelle Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) finden Sie hier: StromGVV