E-Rechnung
Weitere Schritte auf dem Weg zur E-Rechnung für Geschäftskunden
Die Umstellung von Papier- auf strukturierte elektronische Rechnungen betrifft Unternehmen mit Sitz in Deutschland und deren inländischen Geschäftsverkehr im B2B-Bereich. Sie ist bis zu ihrer Vollendung im Jahr 2028 in folgende Etappen unterteilt:
Ausgenommen bleiben Kleinunternehmer, die E-Rechnungen aber empfangen können müssen, Kleinstbeträge bis 250 Euro, Vereine und öffentl. Verwaltungen, die nicht unternehmerisch tätig sind und Rechnungen an Privatpersonen.
Eine normale PDF-Datei reicht ab dem 01.01.2027 nicht mehr aus, da sie nicht der Europäischen Norm EN 16931 entspricht und Daten in fest definierten, maschinell verarbeitbaren Feldern enthält. Während Verwaltungen die XRechnung in einem XML-Format nutzen, arbeiten wir mit ZUGFeRD, das als hybrides Format eine lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Datei kombiniert.
Damit wir unsere E-Rechnungen korrekt ausstellen können, benötigen wir folgende Angaben von unseren Geschäftspartnern:
Wichtige Hinweise