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Unsere Fernwärme

Wohlige Wärme, die fertig zu Ihnen ins Haus kommt

Heizkessel und Brennstofflager werden überflüssig. Das bedeutet neben einem Plus an Sicherheit auch eine Steigerung der Lebensqualität in unserer Region. Denn wer mit Fernwärme heizt, trägt nachweislich zur Senkung des Schadstoffausstoßes bei. Fernwärme ist die umweltfreundlichste und bequemste Form zu heizen. Wir versorgen in Halberstadt 3.500 Haushalte mit dieser Energie.

Die Fernwärme der HALBERSTADTWERKE wird klimaschonend in unseren modernen Heizkraftwerken und unserer Biogasanlage produziert. Profitieren Sie beim Bau Ihres Hauses vom niedrigen Primärenergiefaktor der Halberstädter Fernwärme. Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Fernwärme verringert sich der Einsatz wertvoller Primärenergie und der CO2-Ausstoß erheblich.

 

Primärenergiefaktor

Im November 2020 trat das neue Gebäude-Energiegesetz (GEG) in Kraft. Das Gesetz löste die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (ENEV) sowie das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und verbindet seither beide zu einer einheitlichen Regelung. Das GEG 2020 richtet sich grundsätzlich an Eigentümer und Bauherren - nicht an Energieversorger.

Vor diesem Hintergrund möchten wir unsere Kunden zum veröffentlichten Primärenergiefaktor wie folgt informieren:

Der im Download-Bereich veröffentlichte Primärenergiefaktor von 0,00 ist auch nach neuester Gesetzgebung weiterhin gültig. 
Die Berechnungsmethode zur Ermittlung dieses Faktors hat sich mit Anpassung der Gesetzeslage nicht geändert, ist weiterhin gültig, anerkannt und wurde um weitere Methoden der Berechnung ergänzt.

Im § 22, Absatz 3 des GEG wird der Primärenergiefaktor für Fernwärme aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nunmehr pauschal auf 0,3 begrenzt.

Bei Einsatz biogener Feuerungsstoffe ist laut GEG auch ein Primärenergiefaktor bis 0,25 möglich. Wir haben daher unseren Primärenergiefaktor entsprechend nachrechnen und zertifizieren lassen.

Bauherren und Eigentümer, die den Regelungen des GEG 2020 unterliegen, erhalten von uns eine entsprechende Bescheinigung nach AGFW 309. Hieraus wird abzuleiten sein, dass der Primärenergiefaktor von 0,26 nach GEG zu verwenden ist.

 

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme finden Sie hier: 
Link zur AVBFernwärmeV

 

Veröffentlichungspflichten gem. § 1 a AVBFernwärmeV

 

§ 1 a Abs. 1 AVBFernwärmeV bestimmt, dass der Fernwärmeversorger in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form in der jeweils aktuellen Fassung seine allgemeinen Versorgungsbedingungen, einschließlich der dazugehörenden Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten, sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten barrierefrei im Internet zu veröffentlichen hat.

§ 1 a Abs. 2 AVBFernwärmeV bestimmt zudem, dass der Fernwärmeversorger Informationen über die Netzverluste in Megawattstunden pro Jahr als Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung und der nutzbaren Wärmeabgabe im Internet in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form zu veröffentlichen hat.

Diesen Verpflichtungen sind wir nachgekommen und haben alle Informationen im Dokument "Preisänderungsklausel für die Versorgung mit Fernwärme inkl CO2 ab 01.01.2023" veröffentlicht (siehe Downloadbereich). 

 


Ihr Ansprechpartner
 

Lukas Rabe

Telefon: +49 3941 579 341

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