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Messstellenbetreiber und -nutzer

Die HALBERSTADTWERKE sind in ihrem Netzgebiet Messstellenbetreiber einschließlich der Messung für Strom. Marktpartner finden in unserem Downloadbereich alle Informationen zum Messstellenbetrieb und zur Messung in unseren Netzen.

Messstellenbetriebsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) am 02. September 2016 beginnt ab 2017 der stufenweise Rollout von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys).

Häufig gestellte Fragen rund um das MsbG und intelligente Messsysteme werden unter dem nachfolgendem Link beantwortet:

FAQ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Messstellenpreise

Hinweis:

Bis zum Inkraftreten der geänderten Messstellenpreise behalten die bisherigen Regelungen ihre Gültigkeit.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß MsbG: 

Informationen nach § 37 Abs. 1 MsbG

Gemäß § 37 Abs. 1 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber spätestens sechs Monate vor dem Beginn des Rollouts Informationen über den Umfang ihrer Verpflichtungen aus § 29, über ihre Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 und über mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 zu veröffentlichen. Dieser Verpflichtung kommen die HALBERSTADTWERKE hiermit nach: 

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Rahmenverträge für Messstellenbetreiber in unserem Versorgungsgebiet gemäß der Festlegung der BNetzA vom 23.08.2017: 

Messstellenvertrag

Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 und 2 Messstellenbetriebsgesetz. 

Technische Mindestanforderungen

 

Im Verteilnetz der HALBERSTADTWERKE ist gemäß DIN VDE AR-N 4101 bei einem Aussetzbetrieb > 63 A generell eine Wandlermessung einzusetzen. Bei Dauerbetrieb (z.B. für eine PV-Anlage oder E-Ladesäule) ist der Einsatz einer Wandlermessung bei Betriebsströmen > 44 A erforderlich. Bis zu einem Betriebsstrom von 100 A kann eine Kleinwandlermessung eingesetzt werden.

 

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der HALBERSTADTWERKE

Kontaktdaten und Datenaustausch

Das nachfolgende Kontaktdatenblatt beinhaltet die Kommunikationswege der HALBERSTADTWERKE für die Rollen als Netzbetreiber, Messdienstleister und Messstellenbetreiber: 

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