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Grundversorger Strom

 

Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 
30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

 

 

Ab 01.01.2022

In allen unten aufgeführten Städten und umliegenden Ortsteilen sind die HALBERSTADTWERKE Netzbetreiber. In den mit "x" gekennzeichneten Orten in Sachsen-Anhalt wurde der Vertrieb der HALBERSTADTWERKE GmbH bis zum 31.12.2024 als Grundversorger festgestellt.

GemeindeOrtGrundversorger
HalberstadtEmersleben
 
x
HalberstadtHalberstadtx
HalberstadtKlein Quenstedtx


 

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